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Aufgrund der rechtskräftigen Verfügung vom 20. Januar 2015 betreffend Abweisung eines Rentenanspruchs (Erstanmeldung) ist eine mindestens ein Jahr lang dauernde 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgewiesen. Dies führt zu einer Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs in Bezug auf die spätere Invalidität bei Rentenzusprache ab 1. Januar 2017 (Neuanmeldung).