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Streit um Todesfallleistungen aus einer gebundenen Vorsorge-Police (Säule 3a). Bei der Begünstigtenordnung gemäss Art. 2 Abs. 1 BVV 3 handelt es sich lediglich um eine Vorgabe mit Bezug auf die zur steuerlichen Abzugsberechtigung führende Ausgestaltung des privatrechtlichen Vorsorgevertrags. Das Rechtsverhältnis, inklusive Begünstigtenordnung, wird von den Parteien vertraglich (parteiautonom) geregelt.