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Neuanmeldung. Bidisziplinäres Gutachten (Rheumatologie/Psychiatrie) ist grundsätzlich beweiskräftig. Es liegt aber eine andere Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts vor beziehungsweise es ist von der Arbeitsfähigkeitseinschätzung des begutachtenden Psychiaters abzuweichen (Indikatorenprüfung). Abweisung der Beschwerde. - BGE 8C_247/2022