Deutsch
Kein invalidisierender Gesundheitsschaden ausgewiesen. Die im Gutachten festgestellte Arbeitsunfähigkeit erweist sich in Anbetracht der lediglich geringgradigen Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde und des weitgehend uneingeschränkten Aktivitätsniveaus sowie der nicht wahrgenommenen Therapieoptionen als nicht überwiegend wahrscheinlich. Abweisung.