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Aktenbeurteilung durch den RAD-Arzt ist beweiswertig, abstellen auf Belastungsprofil, bei reinen Unfallfolgen Anlehnung an Suva-Entscheid, kein rentenbegründender Invaliditätsgrad ausgewiesen. Anspruch auf befristete ganze sowie befristete halbe Rente. - BGE 8C_447/2023