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Beweiskräftige RAD-Untersuchung (100% arbeitsunfähig in angestammter u. 20% in angepasster Tätigkeit). Keine gesundheitliche Verschlechterung im Nachgang. Qualifikation als Vollerwerbstätige oder zu 80% Erwerbsteil u. 20% Aufgabenbereich spielt keine Rolle, da beim Einkommensvergleich im Erwerbsteil ein leidensbedingter Abzug nicht angezeigt ist und somit ein rentenausschliessender IV-Grad resultiert. Befristete Rente, da vor der RAD-Untersuchung auch in angepasster Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit gegeben war.