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Neue Rechtsprechung des Bundesgerichts zur invalidenversicherungsrechtlichen Relevanz von Suchterkrankungen. Im interdisziplinären Administrativgutachten sind verschiedene spezifische und relevante Aspekte der Suchterkrankung unzureichend gewürdigt worden, namentlich fehlen fremdanamnestische Angaben. In beruflicher Hinsicht fehlen zudem Angaben zur Frage, ob und wie es dem Beschwerdeführer möglich ist, seine verbliebenen Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Rückweisung an die Verwaltung zur weiteren Abklärung. Dabei wird die Verwaltung auch zu entscheiden haben, ob die erforderliche erneute medizinische Begutachtung in einem stationären Rahmen durchzuführen und mit einer Leistungsfähigkeitserprobung zu verbinden ist und ob nachfolgend eine stationäre berufliche Abklärung in Auftrag zu geben ist.
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