Deutsch
Rentenerhöhungsgesuch bei laufender Viertelsrente. Die Abklärungen haben im Vergleich zur letzten materiellen Anspruchsprüfung keine Veränderung des gesundheitlichen Zustandes ergeben. Der Anspruch auf eine höhere Rente ist daher nicht ausgewiesen, was die Abweisung der Beschwerde zur Folge hat.