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Mit Urteil des hiesigen Gerichts im 2020 erfolgte Zusprache einer befristeten ganzen Rente bis April 2018 und Rückweisung der Sache zur Abklärung des Gesundheitszustands ab Januar 2018. Gestützt auf das eingeholte zweite Administrativgutachten ist ein Revisionsgrund nicht ausgewiesen; konstante Schmerz- und Erschöpfungsproblematik seit 2014 bei Hirntumor und darauffolgendem metastasierendem Rezidiv; ab Mai 2018 weiterhin Anspruch auf ganze Rente; Gutheissung