Deutsch
Vorangegangener SVGer-Entscheid lautete auf Nichteintreten (mangels Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung); vor BGer wurde erstmals um Fristwiederherstellung ersucht, weshalb die Akten an das SVGer zur Prüfung dieses Gesuchs überwiesen wurden; Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs mangels rechtsgenüglicher Gründe.