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Beginn der Unfallversicherung nach Art. 3 Abs. 1 UVG; Person war sowohl bei Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses als auch einige Tage später anlässlich eines Ereignisses, das zu ihrem Tod führte, wegen eines früheren Unfalls vollständig arbeitsunfähig; zudem hatte sie während dieser Zeit gegenüber dem neuen Arbeitgeber keinen Lohnanspruch (Art. 324a OR); deshalb bestand für das Ereignis mit Todesfolge keine Unfallversicherungsdeckung beim obligatorischen Unfallversicherer des neuen Arbeitgebers
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