Deutsch
Abstellen auf Gutachten des SMAB nach durchgeführter Observation seitens der IV-Stelle. Zusprache einer Invalidenrente für Beschwerden am linken Handgelenk basierend auf Invaliditätsgrad von 20 % bestätigt. Beschwerden an rechter Körperseite nicht unfallkausal. Bemessung des versicherten Verdienstes ohne Berücksichtigung der nach dem Unfall ausbezahlten Provisionen nicht zu beanstanden. Teilweise Gutheissung bei Erhöhung der Integritätsentschädigung von 10 % auf 15 %. - hängig