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Abweisung; EL-Anspruchsberechnung bestätigt. Verzichtsvermögen aufgrund Liegenschaft und ausbezahltem Freizügigkeitsguthaben, wie schon mit Urteil ZL.2016.0006 vom 29. September 2017 beurteilt, auch bezüglich des neuen Kalenderjahres zu berücksichtigen. Sozialhilfeunterstützung ändert nichts daran. Überweisung zur Anspruchsberechnung wegen neuer Mietzinserhöhung pendente lite.