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Lite pendente erlassene Verfügung, die von der Durchführungsstelle erst nach der Vernehmlassung ans Gericht erlassen wurde, ist nichtig, soweit sie in den vom angefochtenen Einspracheentscheid geregelten Zeitraum eingreift, und stellt bloss einen Antrag an das Gericht dar; Herabsetzung von Ergänzungsleistungen nicht rechtens, da eine voraussichtlich längere Zeit dauernde Verminderung der Mietzinsausgaben (das heisst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres) angesichts der instabilen Wohnsituation des Beschwerdeführers nicht erstellt ist; Rückforderung ist deshalb aufzuheben; Nichteintreten auf Strafanträge mangels sachlicher Zuständigkeit
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