Auf Antrag der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong übernimmt die Schweiz formlos jede Person, welche die für das Hoheitsgebiet der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong geltenden Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, vorausgesetzt es steht fest oder wird vermutet, dass diese Person die schweizerische Nationalität besitzt.
Die Besondere Verwaltungsregion Hongkong nimmt ihrerseits unter den gleichen Bedingungen die betroffene Person zurück, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise aus der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong nicht die schweizerische Nationalität besass.