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Notenaustausch
vom 17. April 1986 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat
und der Regierung der Italienischen Republik
betreffend die Einsetzung einer Schweizerisch‑italienischen
beratenden Kommission für kulturelle Fragen

AS 1986 962

In Kraft getreten am 17. April 1986

(Stand am 17. April 1986)

Übersetzung

Italienische Botschaft

Bern, den 17. April 1986

An das Eidgenössische Departement

für auswärtige Angelegenheiten

Bern

Die Italienische Botschaft begrüsst das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und beehrt sich, den Empfang seiner Note vom 17. April 1986 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

  1. «Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten begrüsst die Italienische Botschaft und beehrt sich, unter Hinweis auf das am 28. Januar 19821 in Bern unterzeichnete Protokoll zur Schaffung einer Schweizerisch‑italienischen beratenden Kommission für kulturelle Fragen, der Italienischen Botschaft mitzuteilen, dass der Schweizerische Bundesrat bereit ist, diese Kommission nach erfolgreich beendeter Versuchszeit definitiv einzusetzen. Sie soll weiterhin zweimal jährlich, abwechslungsweise in der Schweiz und in Italien, zusammentreten, um die ihr durch das Gründungsprotokoll zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
  2. Falls die Regierung der Italienischen Republik die oben erwähnten Vorschläge annimmt, beehrt sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten vorzuschlagen, dass die vorliegende Note und ihre Antwort zwischen den beiden Regierungen in dieser Sache eine Vereinbarung bilden, die mit dem Datum der Antwort in Kraft tritt. Sie kann jederzeit auf diplomatischem Weg unter Einhaltung einer Anzeigefrist von sechs Monaten gekündigt werden.
  3. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ergreift auch diese Gelegenheit, um die Italienische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»

Die Italienische Botschaft beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten mitzuteilen, dass die Italienische Regierung mit dem Vorangehenden einverstanden ist.

Die Italienische Botschaft ergreift auch diesen Anlass, um das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Protokoll
zur Einsetzung einer Schweizerisch‑italienischen
beratenden Kommission für kulturelle Fragen

Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Italienischen Republik,

in der Absicht, die kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu fördern, kommen wie folgt überein:

Art. 1

Es wird eine Schweizerisch‑italienische Kommission für kulturelle Fragen eingesetzt, weiche die kulturelle Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch über kulturelle Fragen von gemeinsamem Interesse fördert und dabei insbesondere die kulturellen Beziehungen zwischen der Republik und Kanton Tessin und dem Kanton Graubünden einerseits und die kulturellen Institutionen mit Sitz in der Lombardei und im Piemont anderseits berücksichtigen soll. Die Kommission setzt sich aus zwei Delegationen von je sechs Mitgliedern zusammen, die von ihrer jeweiligen Regierung ernannt werden. Sie trifft sich zweimal jährlich, abwechslungsweise in der Schweiz und in Italien. Die Kommission besitzt keine eigenen finanziellen Mittel und beteiligt sich nicht an der Finanzierung von kulturellen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmungen. Sie kann nur Empfehlungen abgeben. In Angelegenheiten der Kommission und ihrer Arbeit verkehren die beiden Regierungen auf diplomatischem Weg miteinander. Die Kommission bestimmt ihr internes Reglement. Die Kommission wird versuchsweise für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls eingesetzt. Vor dem Ablauf der zwei Jahre werden die Parteien zusammentreten, um über die Möglichkeit einer Erneuerung zu befinden.

Als kulturelle Fragen werden betrachtet:

  1. die Organisation von kulturellen Veranstaltungen, Ausstellungen, Schauspielen und Lernseminarien;
  2. der Erfahrungsaustausch in den verschiedenen kulturellen Bereichen wie Literatur und Sprache, schöne Künste, Musik, Theater, Filmwesen, Volksbräuche usw.

Art. 2

Das vorliegende Protokoll tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Geschehen zu Bern, am 28. Januar 1982, in zwei Originalen.

Für den
Schweizerischen Bundesrat:

Raymond Probst

Für die Regierung
der Italienischen Republik:

Raffaele Costa