Nach Unterzeichnung tritt dieses MoU an dem Tage in Kraft, an dem beide Parteien einander notifiziert haben, dass jeweils alle nationalen verfassungsmässigen Prozeduren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.
Dieses MoU kann von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. In diesem Falle erlöscht dieses MoU 90 Tage nach Empfang der Notifikation, sofern die Parteien nicht anderes vereinbaren.
Dieses MoU kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ergänzt werden. Jede Ergänzung bedarf der Schriftlichkeit und tritt an dem Tage in Kraft, an dem beide Parteien einander notifiziert haben, dass jeweils alle nationalen verfassungsmässigen Prozeduren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.
Ungeachtet einer Beendigung dieses MoU unterliegen sämtliche ausstehenden finanziellen Verpflichtungen nach diesem MoU den Bestimmungen dieses MoU. Geschehen zu Akkra am 18. Juli 2012, in zwei Originalen, jedes in englischer und deutscher Sprache, wobei alle Texte gleichermassen authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung gilt der englische Text.