Im Sinne dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffe:
- Als Aufnahmestaat (AS) wird jene Partei bezeichnet, auf deren Hoheitsgebiet die vereinbarte militärische Übung, Ausbildung und Schulung stattfindet;
- Als Entsendestaat (ES) wird jene Partei bezeichnet, die Personal zwecks Teilnahme an einer solchen militärischen Übung, Ausbildung und Schulung in den AS entsendet;
- Als Personal des Entsendestaates wird jenes Personal bezeichnet, das den Streitkräften dieser Partei angehört sowie die zivilen Angestellten, die solch eine Streitkraft begleiten.