Diese Verordnung legt die Grundsätze fest, nach denen die Bundesverwaltung Gebühren für ihre Verfügungen und Dienstleistungen erhebt.
Die Erhebung von Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesrates richtet sich nach dieser Verordnung.
Diese Verordnung ist nicht anwendbar auf kommerzielle Nebenleistungen, die von den Verwaltungseinheiten im Wettbewerb zu Privaten erbracht werden.
Spezialrechtliche Gebührenregelungen bleiben vorbehalten. Abweichende Regelungen können getroffen werden, soweit sie für einen Verwaltungsbereich notwendig sind.