Es wird eine Kommission für die Überprüfung von Funktionsbewertungen nach Artikel 25 Absatz 2 der Personalverordnung ETH-Bereich vom 15. März 2001 3 (Kommission) eingesetzt.
Die Kommission gibt bei umstrittenen Funktionsbewertungen Einreihungsempfehlungen ab.
Sie kann zur Überprüfung der Einreihung von Funktionsgruppen und zur Beurteilung von Einreihungskonzepten beigezogen werden und diesbezügliche Empfehlungen abgeben.