Die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (Fachkommission) ist eine Verwaltungskommission im Sinne von Artikel 8 a Absatz 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 2 (RVOV).
Sie ist administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet.
Sie erfüllt ihre Aufgaben unabhängig.
Ihre Mitglieder üben ihr Amt persönlich aus.