Die kantonalen Behörden teilen sämtliche Urteile, Strafbescheide der Verwaltungsbehörden und Einstellungsbeschlüsse mit, die nach den folgenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches4 ergangen sind:5
- Artikel 111 ff. (strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, sofern sie mit dem Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel im Zusammenhang stehen): Einsendung an das Bundesamt für Verkehr;
- Artikel 156 (Erpressung, sofern zum Nachteil des Bundes begangen): Einsendung an die Bundesanwaltschaft;
- Artikel 195, 1966 und 197 (Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Pornographie): Einsendung an das Bundesamt für Polizei;
- Artikel 231 und 234 (Verbreiten menschlicher Krankheiten, Verunreinigung von Trinkwasser): Einsendung an das Bundesamt für Gesundheit;
- Artikel 237 (nur Störungen des öffentlichen Luftverkehrs): Einsendung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt;
- Artikel 238 (Störung des Eisenbahnverkehrs): Einsendung an das Bundesamt für Verkehr und an die Unfalluntersuchungsstelle nach Artikel 15 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101);
- Artikel 239 (Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sofern die Störung mit Transportbetrieben im Zusammenhang steht): Einsendung an das Bundesamt für Verkehr und an die Unfalluntersuchungsstelle nach Artikel 15 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957;
- Artikel 240, 241, 242, 243, 244 und 247 (Geldfälschung, Geldverfälschung, in Umlaufsetzen falschen Geldes, Nachmachen von Banknoten, Münzen oder amtlichen Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht, Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes, Fälschungsgeräte; unrechtmässiger Gebrauch von Geräten): Einsendung an das Bundesamt für Polizei;
- 7 Artikel 259, 260, 261, 261bis und 285 (öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Rassendiskriminierung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte): Einsendung an das Bundesamt für Polizei;
- Artikel 322ter–322septies (Bestechen, sich bestechen lassen, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung fremder Amtsträger): Einsendung an das Bundesamt für Polizei.