Die Gebühren werden nach Zeitaufwand festgelegt.
Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis des ausführenden Personals 90–200 Franken.
Für Verfügungen und Dienstleistungen im Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise gilt ein Gebührenrahmen von 90–1000 Franken.
Für Verfügungen und Dienstleistungen im Bereich der Titelumwandlungen gilt ein Gebührenrahmen von 100–400 Franken.
Für die nachstehenden Verfügungen und Dienstleistungen gelten die folgenden pauschalen Gebühren:
- Registereinträge betreffend eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen: 20 Franken;
- Spreng- und Verwendungsausweise sowie Mutationen in solchen Ausweisen: 50 Franken;
- Nachträge der Geltungsdauer im Verzeichnis der Spreng- und Verwendungsausweise: 20 Franken.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung kann den Stundenansatz, die Gebührenrahmen und die pauschalen Gebühren der Teuerung anpassen.