Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) wird genehmigt.
Der Bundesrat koordiniert die Tätigkeiten der Stellen, die Umweltdaten erzeugen oder verwerten, mit der Europäischen Umweltagentur und verhindert Doppelspurigkeiten.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.