Dieses Gesetz regelt:
- die Anforderungen an die Qualität bestimmter digitaler Zertifikate und an ihre Verwendung;
- die Voraussetzungen, unter denen sich Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Zertifizierungsdienste) anerkennen lassen können;
- die Rechte und Pflichten der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten.
Es regelt mit Ausnahme der Haftung nach den Artikeln 17 und 18 nicht die Rechtswirkungen der Verwendung digitaler Zertifikate.
Es hat zum Zweck:
- ein breites Angebot an sicheren Zertifizierungsdiensten zu fördern;
- die Verwendung digitaler Zertifikate, elektronischer Signaturen und elektronischer Siegel zu begünstigen;
- die internationale Anerkennung der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten und ihrer Leistungen zu ermöglichen.