Der UBS AG werden die Vollkosten auferlegt, die der Bundesverwaltung für die Behandlung der Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika vom 16. Juli 2008 und vom 31. August 2009 entstehen.
Die Vollkosten setzen sich zusammen aus:
- den direkten Personal- und Arbeitsplatzkosten der betroffenen Verwaltungseinheiten;
- einem Zuschlag von 20 Prozent auf den direkten Personalkosten;
- den direkten Material- und Betriebskosten;
- den direkten Reise- und Transportkosten;
- den effektiven Kosten für beigezogene Dritte.
Das Eidgenössische Finanzdepartement berechnet die Vollkosten und stellt sie der UBS AG in Rechnung.