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AS 2026 151

Rahmenabkommen vom 28. Oktober 2025
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und
der Regierung der Republik Bulgarien über die Umsetzung
des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zur Unterstützung von Massnahmen
im Bereich der Migration
SR 0.973.221.43; AS 2026 7

Inkrafttreten des Abkommens

Durch Notenaustausch vom 19. Januar 2026 und 31. März 2026 haben die Schweiz und Bulgarien einander notifiziert, dass die Genehmigungsverfahren, die für das Inkrafttreten des vorliegenden Rahmenabkommens erforderlich sind, erfolgreich durchlaufen wurden.

Das Rahmenabkommen ist folglich am 31. März 2026 in Kraft getreten.

Rahmenabkommen vom 28. Oktober 2025<br />zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und<br />der Regierung der Republik Bulgarien über die Umsetzung<br />des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten<br />der Europäischen Union zur Unterstützung von Massnahmen<br />im Bereich der Migration<br />SR 0.973.221.43; AS 2026 7 | Lexipedia | Lexipedia