Die Anhörung des Kantons dient insbesondere der Abklärung der finanziellen Verhältnisse. Die für die Stellungnahme zuständige Steuerverwaltung kann sich auf diesen Aspekt beschränken.
Die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung und die Erfolgsaussichten des Verfahrens sind in erster Linie vom Gericht zu prüfen.
Entscheide, in denen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird, sind der Steuerverwaltung im Dispositiv mitzuteilen.