Die Staatsanwaltschaft gliedert sich in:
- Erste Staatsanwältin/Erster Staatsanwalt und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter;
- Kanzlei;
- Jugendanwaltschaft;
- Abteilungen Vergehen und Verbrechen;
- Abteilung Übertretungen;
- Zweigstellen.
Die Jugendanwaltschaft, die Abteilungen und die Zweigstellen bestehen aus der erforderlichen Anzahl an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten beziehungsweise Jugendanwältinnen und Jugendanwälten, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie Kanzleiangestellten.
Die Abteilungen werden von einer Leitenden Staatsanwältin oder einem Leitenden Staatsanwalt geführt.