Die jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge betragen
- für Personen in Ausbildungen auf der Sekundarstufe II mindestens
000 Franken;
- für Personen in Ausbildungen auf der Tertiärstufe mindestens 16 000 Franken.
Die jährlichen Höchstansätze gemäss Absatz 1 erhöhen sich bei Personen in Ausbildung, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um 4 000 Franken pro Kind.
Die Höchstansätze können von der Konferenz der Vereinbarungskantone an die Teuerung angepasst werden.
Für Ausbildungen auf der Tertiärstufe können Stipendien teilweise durch Darlehen ersetzt werden (Splitting), wobei der Stipendienanteil mindes- tens zwei Drittel des Ausbildungsbeitrages ausmachen soll.
In der Gestaltung der Ausbildungsbeiträge, die über die Höchstansätze hinausgehen, sind die Kantone frei. Dauer der Beitrags- berechtigung Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort Höchstansätze für Ausbildungs- beiträge
.110 Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen