Für die Überprüfung von Gesuchen werden je Gesuch folgende Gebühren erhoben:
- Aufenthaltsbewilligungen Fr. 200.–
- Kurzaufenthaltsbewilligungen Fr. 100.–
- Kurzaufenthaltsbewilligungen für die Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung
| 1. | betreffend die erste Person | Fr. 80.– |
| 2. | für jede weitere Person | Fr. 30.– |