Bei der regulären Steinwildjagd wird jeder Jägerin und jedem Jäger eine nichtsäugende Steingeiss und ein Steinbock der Jugend-, Mittel- oder Altersklasse zum Abschuss zugeteilt. Die Geiss ist vor dem Bock zu erlegen. *
Bei der Regulationsjagd auf Steingeissen werden jeder Jägerin und jedem Jäger zwei nichtsäugende Geissen zugeteilt. Das Amt kann die zu bejagenden Altersklassen einschränken. *
Um in einzelnen Kolonien die natürliche Alters- und Geschlechtsstruktur zu erhalten, kann das Abschusskontingent entsprechend den genehmigten Abschussplänen geändert werden.
Wird das Abschusskontingent nicht erfüllt, verfällt es. Die fehlenden Abschüsse können von der Wildhut getätigt werden.
Ist das Abschusskontingent von zwei Tieren pro Jägerin oder Jäger erfüllt, verfällt die Jagdberechtigung. *