Der Kanton kann regionale Trägerschaften bei der Umsetzung von Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft fördern.
Der Kanton leistet an jede regionale Trägerschaft für den Grundbetrieb der Regionalentwicklung einen jährlichen Sockelbeitrag von mindestens 20 000 Franken. *
Der Kanton kann an den Personalaufwand einer regionalen Trägerschaft für die Regionalentwicklung Beiträge bis zu 50 Prozent gewähren, wenn eine genehmigte regionale Standortentwicklungsstrategie vorliegt. *
Der Kanton kann die Erarbeitung von Studien und Konzepten zur Umsetzung von Vorhaben, die in der regionalen Standortentwicklungsstrategie enthalten sind, mit Beiträgen bis höchstens 50 Prozent des Aufwands fördern. *
Der Kanton nimmt die von den regionalen Trägerschaften zu erlassenden regionalen Standortentwicklungsstrategien zur Kenntnis. *