Die dem Kanton im Bundesgesetz über Geldspiele[2] und im Geldspielgesetz des Kantons Graubünden[3] übertragenen Aufgaben nimmt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) wahr, sofern die Regierung nicht eine andere Behörde für zuständig erklärt.
Das DJSG ist insbesondere die Ansprechstelle für:
- die Eidgenössische Spielbankenkommission;
- das eidgenössische Koordinationsorgan;
- die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele;
- die interkantonale Geldspielaufsicht;
- das interkantonale Geldspielgericht.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des DJSG nimmt Einsitz in die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele.