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AS 2001 417

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus

Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus

vom 16. März 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 1999 1, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 26. April 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird geneh- migt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 8. Dezember 1999 Nationalrat, 16. März 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

10554

1 BBl 1999 9167

1999-5017 417