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AS 2002 205

Geschäftsordnung des Rates der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Geschäftsordnung des Rates der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Geschäftsordnung ETH-Rat)

Änderung vom 15. November 2001

Der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen verordnet:

I Die Geschäftsordnung ETH-Rat vom 25. Januar 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 1 Bst. e

1 Der Präsident:

e. ist zuständig für die Begründung, Aenderung und Beendigung der Arbeits- verhältnisse der Angestellten des ETH-Rates sowie für sämtliche mit den Arbeitsverhältnissen zusammenhängenden Entscheide; er kann diese Befug- nis an den Vizepräsidenten abtreten.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

15. November 2001 Im Namen des ETH-Rates Der Präsident: Francis Waldvogel Der Generalsekretär: Johannes Fulda

1 SR 414.110.2

2001-2568 205