Lexipedia

AS 2004 2437

Briefwechsel vom 19. März/5. April 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Saskatchewan über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

Briefwechsel vom 19. März/5. April 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Saskatchewan über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

In Kraft getreten am 5. April 2001

Übersetzung1

Maynard Sonntag Minister Saskatchewan Government Insurance Regina, Saskatschewan Kanada Regina, den 19. März 2001

Herrn Pierre Riem Schweizerischer Generalkonsul Toronto, Ontario

Sehr geehrter Herr Riem,

Als für die Saskatchewan Government Insurance in der Provinz Saskatchewan zuständiger Minister freut es mich, Ihnen unsere Entscheidung mitzuteilen, den Umtausch eines in der Schweiz ausgestellten Führerausweises gegen einen durch die Saskatchewan Government Insurance ausgestellten Führerausweis einer gleichwer- tigen Kategorie zuzulassen. Personen, die ihren Wohnsitz in diesem Hoheitsgebiet begründen, sind berechtigt, ihren schweizerischen Führerausweis der Kategorie B oder einer höheren Kategorie ausschliesslich gegen einen Führerausweis der Klasse 5 oder «Basisführerausweis» einzutauschen. Darüber hinaus erhalten Fahrer, die auch die Berechtigung zum Führen von Motorrädern besitzen, den Zusatz «M» in ihrem Führerausweis der Klasse 5, der sie zum Führen von Motorrädern berechtigt. Auf die Prüfung von theoretischen Kenntnissen sowie auf praktische Prüfungen oder Prüfungen im Strassenverkehr wird im Falle von Inhabern eines schweizerischen Führerausweises der Kategorie B oder einer höheren Kategorie sowie bei Inhabern der Fahrberechtigung für Motorräder verzichtet. Diese Bestimmungen gelten unter der Bedingung, dass die Schweiz sich bereit erklärt, ihre derzeitige Praxis beizubehalten, Fahrern aus der Provinz Saskatchewan, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, im Umtausch gegen einen Führeraus- weis der Klasse 5 oder höher einen Schweizerischen Führerausweis der Kategorie B

SR 0.741.531.923.22

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2003-1159 2437

Prüfungsfreier Umtausch von Führerausweisen AS 2004 Briefwechsel mit der kanadischen Provinz Saskatchewan

ohne Prüfung auszustellen. Inhabern eines Führerausweises der Provinz Saskatche- wan mit dem Zusatz «M» wird ebenfalls ohne Prüfung ein schweizerischer Führer- ausweis der Kategorie A ausgestellt. Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit den oben aufgeführten Bedingungen, indem Sie ein Exemplar dieses Schreibens unterzeichnen und es im beiliegenden Umschlag an folgende Adresse zurückschicken: Rhonda Raddatz, Manager Driver Safety Services Saskatchewan Government Insurance 3rd Floor

2260 – 11th Avenue

Regina, Saskatchewan

Mit freundlichen Grüssen Maynard Sonntag

Zur Kenntnis genommen und anerkannt am 5. April 2001: Pierre Riem, Schweizerischer Generalkonsul, Toronto, Ontario

Briefwechsel vom 19. März/5. April 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Saskatchewan über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen | Lexipedia | Lexipedia