AS 2006 5339
Verordnung betreffend die Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Verordnung betreffend die Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Änderung vom 22. November 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 19. November 20031 betreffend die Überführung der Ruhege- haltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA wird wie folgt geändert:
Art. 3 Hypothekardarlehen Die von der ehemaligen Witwen- und Waisenkasse der Professoren der Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen aufgrund der Statuten vom 16. Juni 1971 an Pro- fessorinnen und Professoren gewährten laufenden Hypothekardarlehen werden durch das Bundesamt für Wohnungswesen bis zur vollständigen Rückzahlung wei- tergeführt und verwaltet. Eine Verlängerung der Laufzeit dieser Darlehen ist ausge- schlossen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement regelt die Darlehensbe- dingungen in einem Reglement.
II Die Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
22. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 414.146
2006-2752 5339
Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen AS 2006 und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA