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AS 2006 5339

Verordnung betreffend die Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA

Verordnung betreffend die Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA

Änderung vom 22. November 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 19. November 20031 betreffend die Überführung der Ruhege- haltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA wird wie folgt geändert:

Art. 3 Hypothekardarlehen Die von der ehemaligen Witwen- und Waisenkasse der Professoren der Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen aufgrund der Statuten vom 16. Juni 1971 an Pro- fessorinnen und Professoren gewährten laufenden Hypothekardarlehen werden durch das Bundesamt für Wohnungswesen bis zur vollständigen Rückzahlung wei- tergeführt und verwaltet. Eine Verlängerung der Laufzeit dieser Darlehen ist ausge- schlossen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement regelt die Darlehensbe- dingungen in einem Reglement.

II Die Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

22. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 414.146

2006-2752 5339

Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor 1995 gewählten ETH-Professorinnen AS 2006 und -Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA

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