AS 2010 4061
Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung
Übereinkommen vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung
SR 0.631.24; AS 1995 4685
Übersetzung1
Änderung der Anlage B.3. Vom Eidgenössischen Finanzdepartement genehmigt am 20. Juli 2010 Inkrafttreten für die Schweiz am 16. Januar 2011
Anhang II Die Ziffer 1 wird wie folgt geändert: «(1) Die Behälter müssen gemäss internationaler Norm ISO 6346 an einer geeig- neten, gut sichtbaren Stelle eine dauerhafte Aufschrift mit den folgenden Angaben tragen: a) Die Bezeichnung des Eigentümers oder Halters, die Einzelnummer und die Kontrollziffer des Behälters wie es die Norm ISO 6346 und ihre Anlagen vorsehen. b) Das Eigengewicht des Behälters einschliesslich der fest angebrachten Aus- rüstung.»
Die Ziffer 2 wird aufgehoben.
Die Ziffern «3» und «4» bleiben unverändert.
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2010 4061).
2010-1839 4061
Übereink. über die vorübergehende Verwendung AS 2010
4062