AS 2012 2555
Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
SR 0.231.171; AS 1993 2696
Geltungsbereich am 23. April 2012, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Costa Rica*2 9. Juni 1971 B 9. September 1971 Kasachstan 30. März 2012 B 30. Juni 2012 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1993 2696, 1995 1396, 2004 2751,
2006 2025 und 2009 2501.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2 Publikation auf Grund einer Erklärung.
2012-1022 2555
Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern AS 2012 und der Sendeunternehmen