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AS 2012 3257

Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien

Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien

Änderung vom 4. Juni 2012

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 16 des Embargogesetzes vom 22. März 20021, verordnet:

I Anhang 2 der Verordnung vom 18. Mai 20112 über Massnahmen gegenüber Syrien wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Änderung tritt am 6. Juni 2012 in Kraft.3

4. Juni 2012 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Johann N. Schneider-Ammann

3 Diese Änderung wurde am 5. Juni 2012 vorerst im ausserordentlichen Verfahren

veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

2012-1280 3257

Massnahmen gegenüber Syrien AS 2012

Anhang 2 (Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 1)

Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach den Artikeln 2 und 4 richten

A. Natürliche Personen Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe (und ggf. Aliasname) datum und -ort, Reisepass-Nr./ Personalausweis-Nr.)

54. Issam Anbouba geboren 1952 in Homs Präsident von Anbouba for Agri-

cultural Industries Co. Leistet finanzielle Unterstützung für den Repressionsapparat und die para- militärischen Gruppen, die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien ausüben. Stellt Liegen- schaften (Räumlichkeiten, Lager- häuser) für improvisierte Haftan- lagen zur Verfügung. Finanzielle Beziehungen zu hochrangigen syrischen Amtsträgern.

68. Dieser Eintrag

wurde gestrichen.

119. Manal Al-Assad geboren am 2.2.1970 in Ehefrau von Maher Al-Assad;

(alias Manal Al Damaskus; profitiert als solche vom Regime Ahmad) Syrischer Reisepass und ist eng mit diesem verbunden. Nr. 0000000914; Geburtsname: Al-Jadaan

127. Mazen al-Tabba geboren am 1.1.1958 in Geschäftspartner von Ihab Makh-

Damaskus; louf und Nizar Al-Assad; gemein- Syrischer Reisepass sam mit Rami Makhlouf Miteigen- Nr. 004415063, gültig bis tümer des Devisenunternehmens

6.5.2015 Al-Diyar lil-Saraafa (alias Diar

Electronic Services), das die Politik der syrischen Zentralbank unterstützt.

128. Adib Mayaleh geboren 1955 in Daraa Im Rahmen seiner Tätigkeit als

Gouverneur der Zentralbank Syriens verantwortlich für wirt- schaftliche und finanzielle Unter- stützung des syrischen Regimes.

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Massnahmen gegenüber Syrien AS 2012

Name Angaben zur Identität (Geburts- Funktion bzw. Gründe (und ggf. Aliasname) datum und -ort, Reisepass-Nr./ Personalausweis-Nr.)

129. Salim Altoun (alias geboren 1940 in Caracas, Vorsitzender und Geschäftsführer Saleem Altoun, Venezuela; des Konzerns Altoun Group. alias Abu Shaker) venezolanischer Staats- Unterstützt das Regime finanziell. bürger; Über die Altoun Group beteiligt an ID-Nr. 028173131 einem System zur Ausfuhr syri- (möglicherweise im Besitz schen Öls mit dem in die Liste eines venezolanischen aufgenommenen Unternehmen Passes); Sytrol als Einnahmequelle für das verfügt über einen libane- Regime. sischen Wohnsitz und eine libanesische Arbeitser- laubnis (Nr. 1486/2011)

130. Youssef Klizli Assistent von Salim Altoun.

Unterstützt das Regime finanziell. Helfer von Salim Altoun bei der Entwicklung eines Systems, über die Altoun Group, zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime.

B. Unternehmen und Organisationen Name Adresse Gründe

41. General Organisati- Salhieh Street 616, Da- Unterstützt das syrische Regime

on of Tobacco maskus, Syrien finanziell. Die Organisation steht vollständig im Eigentum des syrischen Staates. Ihre Gewinne, die u.a. aus dem Verkauf von Lizenzen zur Vermarktung auslän- discher Tabakmarken und aus der Besteuerung von deren Einfuhr stammen, werden an den syrischen Staat abgeführt.

42. Altoun Group Altoun Group, Maaraba Unterstützt das syrische Regime

Damascus Countryside, finanziell. Beteiligt an einem North Circular Highway, System zur Ausfuhr syrischen Öls Damaskus; mit dem in die Liste aufgenomme- Tel.: +963 11 5915685; nen Unternehmen Sytrol als Ein- POB 30484; nahmequelle für das Regime.

1987 US SIC Codes; 6719;

NACE Codes 7415

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