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AS 2014 2771

Eidgenössische Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Eidgenössische Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Angenommen am 18. Mai 2014

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 123c Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Ergebnis der Volksabstimmung und Inkrafttreten

1 Diese Verfassungsänderung ist mit Bundesratsbeschluss vom 20. Februar 20142

Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet worden.

2 Sie ist von Volk und Ständen am 18. Mai 20143 angenommen worden.

3 Sie ist aufgrund von Artikel 15 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember

19764 über die politischen Rechte am 18. Mai 2014 in Kraft getreten.

18. August 2014 Bundeskanzlei

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