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AS 2014 759

Beschluss Nr. 4/2013 des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Anhangs V des EFTA-Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

Übersetzung1

Übereinkommen vom 4. Januar 19602 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Beschluss Nr. 4/2013 des Rates zur Änderung des Anhangs V3 des EFTA-Übereinkommens (Basisagrarprodukte)

Angenommen am 22. Oktober 2013 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. April 2014

Der EFTA-Rat beschliesst:

Anhang V wird wie folgt geändert: Anhang V4 (Art. 8)

Basisagrarprodukte

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2 SR 0.632.31 3 In der AS und der SR werden lediglich die Änd. am Übereinkommenstext veröffentlicht. Der Beschluss als Ganzes wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA- Sekretariates verfügbar: www.efta.int/legal-texts/efta-convention 4 Anhang V des Übereinkommens ist nur in englischer Originalsprache verfügbar und kann eingesehen werden auf der Internetseite der EFTA: www.efta.int/legal-texts/efta-convention/annexes

2013-3209 759

Beschluss Nr. 3/2014 des EFTA-Rates AS 2014

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