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AS 2014 99

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Turkmenistan

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Turkmenistan

vom 21. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20122, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 8. Oktober 20123 zwischen der Schweizerischen Eidgenos-

senschaft und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 21. Juni 2013 Ständerat, 21. Juni 2013 Die Präsidentin: Maya Graf Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Oktober 2013 unbenützt abgelaufen.4

14. Januar 2014 Bundeskanzlei

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