AS 2015 1375
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
vom 9. März 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20152 zur Aussenwirtschaftspolitik 2014 enthaltene Botschaft des Bundesrates3, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen vom 3. Juni 20144 zwischen der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft und Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investi- tionen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. März 2015 Nationalrat, 9. März 2015 Der Präsident: Claude Hêche Der Präsident: Stéphane Rossini Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz