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AS 2016 5321

Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Norwegen

Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Norwegen

vom 12. Dezember 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 39 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20152 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. Juli 20164, beschliesst:

Art. 1

1 DerBundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Norwegen in die Liste nach

Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.

2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch

ausgetauscht werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 22. September 2016 Ständerat, 12. Dezember 2016 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol

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