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AS 2018 1851

Europäisches Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Europäisches Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

SR 0.142.103; AS 1967 845

I Anlage zum Übereinkommen, Änderung1

Frankreich2: – gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reise- pass der französischen Republik – gültige amtliche Identitätskarte der französischen Republik Seit dem 1. Januar 2014, aufgrund des Dekrets Nr. 2013–1188 vom 18. Dezember 2013, sind die für Erwachsene ausgestellten amtlichen Identitätskarten (in plastifizierter Ausführung)

15 Jahre gültig, wie dies auf diesen Dokumenten vermerkt ist.

Des Weiteren wird die Gültigkeit der Identitätskarten, welche zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 für erwachsene Personen ausgestellt worden sind, automatisch um fünf Jahre verlängert, auch wenn die plastifizierten Identitäts- karten dies nicht nachweisen. Diese Verlängerung der Gültigkeit der Dokumente ohne nachweislichen Vermerk betrifft nur die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellten Identitätskarten. Die amtlichen Identitätskarten, die seit dem 1. Januar 2014 ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig. Für minderjährige Personen beträgt die Gültigkeit der amtlichen Identitätskarten zehn Jahre, auch wenn die Personen in dieser Zeitspanne volljährig werden. Die Gültigkeit für zehn Jahre ist auf die Tatsache der Minderjährigkeit bei der Ausstellung des Dokuments zurückzuführen.

1 Diese Veröffentlichung ändert oder ergänzt diejenigen in AS 1967 845, 1971 727, 1981 499, 1982 1934, 1983 97 1492, 1985 361, 1988 606, 1989 2433, 1993 1883,

2004 3215, 2008 651, 2012 2895 und 2013 57.

2 Seit dem 23. April 2015 ersetzt diese Liste diejenige in AS 2004 3215.

2018-1060 1851

Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats. AS 2018 Europäisches Übereink.

Griechenland3: – gültiger Reisepass (neuer Typ) – gültiger Diplomatenpass (neuer Typ) – gültiger Dienstpass (neuer Typ) Seit dem 26. August 2006 sind diese Pässe mit biometrischen Daten versehen (Foto, persönliche Daten), welche in einem RF Chip gespeichert sind; seit dem 26. August 2009, enthält der Chip auch Bilder der Fingerabdrücke des Passinhabers. – Identitätskarte für Angehörige der griechischen Polizei (ID morphotyp)

Italien4: – gültiger Reisepass der Italienischen Republik – amtliche Identitätskarte der Italienischen Republik – für Kinder: polizeilich visierter, mit Photographie versehener Zivilstandsausweis, ausgestellt von der Gemeindeverwaltung des Geburts- oder des Wohnorts – persönliche Identitätskarte für Staatsbeamte (neues Format)

Luxemburg5: – biometrischer Pass – Identitätskarte für 15-jährige oder ältere Personen – Identitätskarte für Personen unter 15 Jahre – Aufenthaltsbewilligung (Schengen)

Niederlande6 – nationaler Reisepass – niederländischee Identitätskarte – Business Pass – Diplomatenpass – Dienstpass – Laissez-passer – Notpass

Ungarn: – Gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reise- pass – Gültiger provisorischer Reisepass – Gültiger Diplomatenpass – Gültiger Dienstpass für den diplomatischen Dienst – Gültiger Dienstpass – Gültiges Seemannsbuch – Gültige oder seit weniger als einem Jahr abgelaufene Identi- tätskarte

3 Seit dem 17. Dez. 2012 ersetzt diese Liste diejenige in AS 2008 651.

4 Seit dem 21. Sept. 2016 ersezt diese Liste diejenige in AS 1971 728.

5 Seit dem 26. Juni 2014 ersetzt diese Liste diejenige in AS 2004 3215.

6 Seit dem 21. Febr. 2017 ersetzt diese Liste diejenige in AS 2004 3215.

Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats. AS 2018 Europäisches Übereink.

II Geltungsbereich am 19. April 2018, Nachtrag7

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Ungarn* 30. August 2013 1. September 2013 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

7 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1967 845, 1971 727, 1981 499,

1982 1934, 1985 361, 2004 3215 und 2007 421.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

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