AS 2020 1191
Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung)
vom 30. Januar 2019 (AS 2019 697; SR 935.911)
Art. 1 Bst. c, 8, 18 Abs. 6, 24 Abs. 4, 27; Anhang 1 Ziff. 1 Abs. 2 Bst. c und g Betrifft nur den italienischen Text.
7. April 2020 Bundeskanzlei
2020-0915 1191
Risikoaktivitätenverordnung. Berichtigung AS 2020
Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.
Verordnung AS 2020
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