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AS 2020 2621

Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege

Europäisches Übereinkommen vom 27. Januar 1977 über die Übermittlung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege

SR 0.274.137; AS 1994 2851

Geltungsbereich am 25. Mai 2020, Nachtrag1

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Ukraine* 12. September 2017 13. Oktober 2017 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1994 2851, 1995 967, 2004 3457,

2007 3849 und 2011 3307.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2020-1573 2621

Übermittlung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege. AS 2020 Europäisches Übereink.

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