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AS 2020 3577

Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

SR 0.814.327.1; AS 2019 2709

Geltungsbereich am 10. August 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Dänemark a 8. Oktober 2019 6. Januar 2020 Estland 7. Oktober 2019 5. Januar 2020 Litauen 15. Oktober 2019 13. Januar 2020 Norwegen* 26. November 2019 24. Februar 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völ- kerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Die Änderung gilt nicht für die Färöer und Grönland.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2019 2709.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2020-2447 3577

Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. AS 2020 Änd. des Prot. von 1999

Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon | Lexipedia | Lexipedia